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Gülle, Genehmigungen und Fördermittel für Pferdehalter

11. August 2026

Bei Subli unterstützen wir Pferdehalter gerne mit Fachwissen, das über die reine Fütterung hinausgeht. Denn eine gesunde Betriebsführung ist genauso wichtig wie gesunde Pferde. Auch Themen wie Düngemittelvorschriften, Genehmigungen und Fördermittel können sich auf Ihren Betrieb auswirken. Deshalb arbeiten wir bei solchen Fragen mit den Spezialisten von AR Geschäftsentwicklung. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengestellt.

Wann sind Sie als Pferdehalter mit den Vorschriften zur Düngung konfrontiert?

Viele Pferdehalter glauben, dass die Düngemittelvorschriften nur für Milchvieh- oder Ackerbaubetriebe gelten. Doch auch Pferdehalter können davon betroffen sein. Pferdehalter, die gewerblich tätig sind und über mindestens 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche verfügen oder die Gülle mit einem Stickstoffgehalt von 350 kg oder mehr (das entspricht etwa 5 ausgewachsenen Pferden) einbringen und/oder produzieren, sind verpflichtet, eine umfassende Düngeverwaltung zu führen.

Düngemittelbuchhaltung

Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Düngemittelbuchführung für Pferdehalter werden immer weiter ausgeweitet.

1. Düngungsplan

Der Düngungsplan muss jährlich bis zum 15. Februar erstellt werden und umfasst die geplante Düngung entsprechend dem Pflanzenbedarf (= obligatorischer Teil). Es ist sehr sinnvoll (keine Verpflichtung), denselben Plan auch anhand der gesetzlichen Anwendungsnormen zu überprüfen. Der Düngungsplan muss nicht eingereicht werden, muss aber 5 Jahre lang in der Betriebsbuchhaltung aufbewahrt werden.

2. Ergänzende Angaben zum Landwirt (AGL)

Jährlich müssen alle Landwirte, also auch Pferdehalter, bis spätestens zum 31. Januar Daten zum vorangegangenen Kalenderjahr an die RVO übermitteln. Dazu gehört unter anderem der Endbestand an Düngemitteln zum 31. Dezember. Der Düngemittelbestand muss pro Düngemitteltyp in Tonnen sowie in Kilogramm Stickstoff und Phosphat angegeben werden. Zur Bestimmung dieser Gehalte sind die besten verfügbaren Daten heranzuziehen. Diese Informationen ermöglichen es der RVO, rechtzeitig zu überprüfen, ob die Düngemittelvorschriften eingehalten werden.

Weniger Risiko, mehr Sicherheit

Die Überschreitung von Düngungsgrenzwerten kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Immer mehr Pferdehalter entscheiden sich daher dafür, ihre Düngeverwaltung an Spezialisten wie AR Bedrijfsontwikkeling auszulagern. Diese erstellen einen lückenlosen Düngungsplan, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie alle geltenden Vorschriften und Normen einhalten. Dieser Plan wird im Laufe des Jahres aktualisiert und zum Jahresabschluss vollständig fertiggestellt – eine wertvolle Grundlage für eine korrekte AGL-Meldung. So verringern Sie das Risiko von Fehlern oder Bußgeldern, nutzen mehr steuerliche und regulatorische Vorteile und haben mehr Zeit für das, worauf es wirklich ankommt: Ihre Pferde und Ihren Betrieb.

Praxisbeispiele

In der Praxis gibt es verschiedene Situationen, in denen besondere Sorgfalt erforderlich ist, um eine Überschreitung der Düngemittelgrenzwerte – und damit Düngemittelstrafen – zu vermeiden.

Zwei häufige Beispiele:

  • Pferde, die regelmäßig im Freien sind (auf der Weide oder im Paddock), wodurch ein Teil des Mists auf dem Hof verbleibt.
  • Betriebe, die Rindergülle einsetzen, da dies finanziell attraktiv sein kann.

Mit einer korrekten Düngemittelbuchführung nutzen Sie die Vorteile solcher Situationen und beugen Risiken vor. Außerdem verfügen Sie bei der Übermittlung der „Ergänzenden Angaben des Landwirts“ (AGL) über einen vollständigen und lückenlosen Überblick.

Kluge Entscheidungen bei der Düngung von Weideland

Für Betriebe mit Grünland kann es finanziell interessant sein, Pferdemist abzuführen und stattdessen Rindergülle einzubringen. Rinderhalter aus der Umgebung bieten hierfür oft eine Vergütung an, während dies zudem für einen fruchtbaren Boden sorgt und Einsparungen bei Kunstdünger ermöglicht. Bitte beachten Sie: Diese Entscheidungen müssen stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Eine korrekte Berechnung ist daher unerlässlich. Wenn Sie ohnehin einen Düngungsplan erstellen, ist es ratsam, gleich die Möglichkeiten und Vorteile durchrechnen zu lassen.

Bußgelder und Folgen bei fehlerhafter Buchführung

Die Bußgeldrichtlinien der RVO sind streng:

  • 100 € bei verspäteter Lieferung
  • 200 € bei unvollständiger Lieferung
  • 300 € bei falschen oder unwahren Angaben
  • 300 € bei völliger Nichtlieferung

Darüber hinaus kann eine Überschreitung der Anwendungsnormen für Stickstoff und Phosphat zu erheblichen Geldstrafen führen, die zwischen 410 € und 570 € pro Pferd liegen können. Auch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann Auswirkungen auf die Auszahlung von GAP-Beihilfen haben.

Um Probleme zu vermeiden und finanzielle Vorteile optimal zu nutzen, ist es daher ratsam, Ihre Güllebuchführung sorgfältig führen zu lassen – beispielsweise durch die Spezialisten von AR Bedrijfsontwikkeling.

Kombinierte Erklärung

Besitzen Sie Pferde oder landwirtschaftliche Flächen? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie verpflichtet sind, die „Gecombineerde Opgave“ auszufüllen. Dabei handelt es sich um eine jährliche Sammelmeldung an die RVO, in der Sie unter anderem die Registrierung von Flächen und Tierbeständen angeben. Über diese Meldung kannst du außerdem Anträge auf Agrarsubventionen oder eine erweiterte Phosphatausbringungsquote stellen. Viele dieser Angaben werden zudem für die Düngemittelbuchführung benötigt. Die „Gecombineerde Opgave“ kann jedes Jahr zwischen dem 1. März und dem 15. Mai über die Website der RVO ausgefüllt werden. Im Laufe des Jahres sind Sie verpflichtet, die Daten auf dem neuesten Stand zu halten.

GAP-Beihilfe: finanzielle Anerkennung für nachhaltige Bewirtschaftung

Über die „Gecombineerde Opgave“ kannst du auch den sogenannten GAP-Zuschuss beantragen – den europäischen Agrarzuschuss. Viele Pferdehalter fallen unter die Kategorie „aktiver Landwirt“ und kommen daher für diese Regelung in Frage. Die Beihilfe besteht aus einer Grundprämie von etwa 200 € pro Hektar und Jahr (Basisjahr 2025). Durch Investitionen in ökologische Maßnahmen, wie beispielsweise kräuterreiche oder langlebige Grünflächen, Hecken oder kleine Waldstücke, kann sich dieser Betrag auf bis zu 400 € pro Hektar und Jahr erhöhen. Auf diese Weise wird eine nachhaltige Bewirtschaftung belohnt.

Umweltgesetz: Was bedeutet das für Ihren Pferdebetrieb?

Auch Pferdehalter sind vom Umweltgesetz betroffen. Dieses Gesetz bündelt Vorschriften zu Umwelt, Raumordnung (früher: Flächennutzungsplan) und Naturschutz, darunter auch zum Thema Stickstoff. Die genauen Anforderungen hängen von der Art des Betriebs ab.
So gelten für einen Zuchtbetrieb mit mehr als 25 Pferden oder Ponys andere Umweltvorschriften als für einen Pensionsstall, einen Reitstall oder einen kleinen Pferdehaltungsbetrieb mit weniger Tieren. Haben Sie Pläne, Ihren Betrieb zu erweitern oder umzugestalten, ist eine Genehmigung oder Anmeldung erforderlich, oder fragt die Bank im Rahmen einer Finanzierung nach dem Genehmigungsstatus? Die Spezialisten von AR Bedrijfsontwikkeling unterstützen Sie mit fachkundiger Beratung und Begleitung bei den richtigen Verfahren.

Beratung durch AR Unternehmensentwicklung

Als Pferdehalter sehen Sie sich mit immer mehr Vorschriften konfrontiert. Sind Sie sich unsicher, welche Verpflichtungen für Ihren Betrieb gelten, oder möchten Sie wissen, welche Fördermöglichkeiten es gibt? Die Experten von AR Unternehmensentwicklung Wir beraten Sie gerne. So können Sie sicher sein, dass Sie die aktuellen Vorschriften einhalten und die Möglichkeiten nutzen, die zu Ihrem Betrieb passen. Möchten Sie weitere Informationen? Wenden Sie sich an Ihren Futtermittelberater bei Subli oder kontaktieren Sie AR Bedrijfsontwikkeling direkt unter 0317-499500 oder info@ar-bedrijfsontwikkeling.nl.

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